Hospitation: Seien Sie unser Gast!

Außenstehenden, meist Ärzten oder Pflegekräften bietet das EKW auch eine Hospitation (lateinisch: ‚zu Gast sein‘) an. Ziel ist es, dass der Hospitant unsere Arbeit kennenlernt und wir ihn, so dass am Ende ermittelt werden kann, ob der Gast für eine (Fortbildungs-)Stelle geeignet ist.

Hospitation für Ärzte

Gerne nehmen wir auch Ärzte aus dem Ausland für eine Hospitation auf. Zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung und der Tätigkeit als Arzt ist das Vorliegen einer Approbation oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufes (Berufserlaubnis).

 

Bei der Approbation handelt es sich um eine uneingeschränkte Berufsausübungsberechtigung. Grundsätzlich können alle Ärzte bzw. Zahnärzte diese beantragen. Die Berufserlaubnis ist eine beschränkte Berufsausübungsberechtigung und kann bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden. Für die Erteilung von Approbation oder Berufserlaubnis ist grundlegende Voraussetzung, dass Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. In Niedersachsen müssen grundsätzlich alle Ärzte und Zahnärzte zum Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse eine Fachsprachprüfung absolvieren.

 

Örtlich zuständig für die Erteilung einer Approbation bzw. Berufserlaubnis ist die Approbationsbehörde in dem deutschen Bundesland, in dem der ärztliche Beruf ausgeübt werden soll bzw. in dem der Wohnsitz besteht. Für das Bundesland Niedersachsen, in dem Göttingen liegt, ist der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) zuständig.

 

Ärzte bzw. Zahnärzte, die ihre Ausbildungen in Drittstaaten abgeschlossen haben, also außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums/der Schweiz, müssen für die Erteilung der Approbation einen gleichwertigen Ausbildungsstand nachweisen. Dafür wird geprüft, ob zwischen der im Ausland absolvierten ärztlichen Ausbildung und dem deutschen Medizin- bzw. Zahnmedizinstudium wesentliche Unterschiede bestehen.

 

Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer Niedersachsen (www.aekn.de).

 

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung für eine Hospitation als Pflegekraft oder Arzt!

 

Nutzen Sie dafür unser Online-Bewerbungsformular.