Abrechnung

Gesetzlich Krankenversicherte

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, erfolgt die Rechnungsstellung für Ihren Krankenhausaufenthalt direkt an den Kostenträger, Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

 

Privat Versicherte, selbst zahlende Patientinnen und Patienten

Sind Sie privat krankenversichert, dies schließt auch die Beihilfe mit ein, erfolgt die Rechnungsstellung in doppelter Ausführung direkt an Sie, die Patientin oder den Patienten. Nach Erhalt leiten Sie die Rechnung an die betreffenden Stellen weiter. Nur so wird eine Erstattung der Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt gewährleistet.

 

Bei allen weiteren Fragen zu Ihrer Rechnung steht Ihnen die Patientenverwaltung unter 0551-5034 5512 gerne zur Verfügung.