Ein Krankenhausaufenthalt kann zu vielfältigen Problemen führen. Oft machen sich Patientinnen und Patienten sowie Angehörige Sorgen, wie es nach der Entlassung weitergehen soll, wer sie unterstützt, was die Erkrankung für ihre berufliche Situation bedeutet oder wie sie selbst und ihre Familie mit der neuen Situation zurechtkommen werden.
Mit unserem multiprofessionell aufgestelltem Entlassmanagement wollen wir sicherstellen, dass für die Zeit nach dem stationären Aufenthalt der Patientin bzw. des Patienten bei uns ihre bzw. seine weitere Versorgung organisiert und ein nahtloser Übergang gewährleistet ist.
Bei der Aufnahme werden unsere Patientinnen und Patienten über Inhalte und Ziele unseres Entlassmanagements informiert und um die schriftliche Einwilligung für das Entlassmanagement gebeten.
Der Erfolg der Krankenhausbehandlung soll durch gemeinsame Planung der weiteren Versorgung mit Patientinnen und Patienten und gegebenenfalls Angehörigen gesichert und fortgeführt werden. Hierfür sind unsere Casemanagerinnen und -manager als Mitarbeitende der Abteilung Sozial- und Entlassmanagement Ansprechpartnerinnen und -partner, um mit Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen und Bezugspersonen Konzepte für den Umgang mit der veränderten Lebenssituation zu finden und eine tragfähige Entscheidung für die nachstationäre Versorgung zu erarbeiten und umzusetzen.
Um eine nahtlose Anschlussversorgung zu gewährleisten, werden auf fast allen Stationen die Patientinnen und Patienten von unseren Casemanagerinnen und -managern bereits am Tag nach der Aufnahme besucht. In diesen Erstgesprächen erfragen wir die bisherige Versorgungssituation und besprechen, soweit absehbar, den voraussichtlichen Beratungs- und Hilfebedarf. Schon zu diesem Zeitpunkt wird ein Entlassplan angelegt, der von allen in die Behandlung eingebundenen Mitarbeitenden eingesehen werden kann. So sorgen wir dafür, dass alle Disziplinen jederzeit den Stand der Entlassplanung nachvollziehen können. Mit Ihrem Einverständnis beziehen wir auch Ihre Angehörigen in die Beratungen ein. Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht.
Die frühzeitige Kontaktaufnahme und Beginn der Entlassplanung und -organisation wirkt sich auch auf Ihren Krankenhausaufenthalt aus, sodass Sie nicht länger als notwendig bei uns verbleiben.
Bei der Planung und Organisation der weiteren Versorgung arbeiten unsere Casemanagerinnen und -manager eng mit allen an der Behandlung beteiligten Disziplinen zusammen. Diese sind u.a. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Psychologinnen und Psychologen, Wundmanagerinnen und -manager, Stomatherapeutinnen und -therapeuten sowie Ernährungstherapeutinnen und -therapeuten.
Darüber hinaus können die Casemanagerinnen und -manager über die Stationen, Pflegekräfte, Therapeutinnen und Therapeuten, Ärztinnen und Ärzte zur Organisation der Anschlussversorgung eingebunden werden.
Darüber hinaus sind unsere Casemanagerinnen und -manager für Sie die Ansprechpartnerinnen und -partner in allen entlassrelevanten Fragestellungen und leiten diese bei Bedarf an die zuständigen Mitarbeitenden weiter.
Ist bei Ihnen eine Operation geplant, nach der Sie einen Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB) haben (z.B. Knie- oder Hüft-TEP)? Dann bitten wir Sie, sich schon vor der Krankenhausaufnahme mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir eine schnelle Überleitung in Ihre Wunschklinik organisieren.
Sobald es Ihr Gesundheitszustand erlaubt, wird die Ärztin bzw. der Arzt und/oder die Casemanagerinnen bzw. -manager mit Ihnen über Ihre Entlassung sprechen. Gut, wenn dann schon alles organisiert ist.
Die Entlassungen erfolgen in der Regel vormittags. Sofern allerdings noch Untersuchungen oder Laborergebnisse ausstehen, kann die Entscheidung und die Entlassung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
In der Regel erhalten Sie von uns bei Entlassung einen vorläufigen Arztbrief und einen Medikamentenplan. Dieser informiert Ihre weiterbehandelnde (Haus-)Ärztin oder Ihren weiterbehandelnden (Haus-)Arzt umfassend über Ihre Behandlung und Untersuchungsergebnisse. Bitte legen Sie diesen Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt beim nächsten Besuch vor.
Für den Entlasstag und gegebenenfalls bei der Entlassung am Freitag übers Wochenende, erhalten Sie von uns Ihre notwendigen Medikamente sowie einen Medikationsplan ausgehändigt, den Sie bitte bei ihrer Hausärztin bzw. bei ihrem Hausarzt zur weiteren Rezeptierung vorlegen.
Bei geänderter Medikation können wir Ihnen in dringenden Fällen ein Rezept über neu hinzugekommene Medikamente in der kleinsten Verpackungsgröße (N1) ausstellen.
Weiterversorgende Pflegeeinrichtungen wie Pflegedienste und -heime erhalten von uns einen pflegerischen Entlassbericht. Dieser wird Ihnen zusammen mit anderen Unterlagen bei der Entlassung ausgehändigt. Wir bitten Sie, diesen den Mitarbeitenden der Einrichtung weiterzugeben.
Am Entlasstag erhalten Sie auf Anfrage eine Bescheinigung über die Dauer des Aufenthaltes zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Diese dient als Nachweis für Ihre Arbeitsunfähigkeit. Für die Zeit nach dem Aufenthalt können wir Ihnen im Falle der weiteren Arbeitsunfähigkeit für maximal sieben Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Haben wir für Sie einen Pflegedienst zur Behandlungspflege organisiert, erhalten Sie von uns in der Regel auch eine Verordnung über häusliche Krankenpflege für sieben Tage. Diese geben Sie bitte beim Pflegedienst ab, damit er seine Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen kann. Über Ihren Eigenanteil kann Ihnen der Pflegedienst Auskunft geben.
Über die Möglichkeit und die Notwendigkeit weiterer Verordnungen entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt. Diese sind jedoch nur begrenzte Zeit gültig.
In medizinisch begründeten Fällen organisieren wir Ihnen bei Entlassung einen Transport und stellen eine Verordnung zur Krankenbeförderung („Transportschein“) aus. Die Krankenkassen prüfen diese Verordnungen und behalten sich vor, bei nicht ausreichender medizinischer Begründung die Kosten nicht zu übernehmen. Wir bitten daher insbesondere wenig beeinträchtigte Personen ihren Transport nach Hause selbst zu organisieren.
AbteilungsleitungZuständiger Bereich: GeriatrieTel.: 0551 5034-1249Mail: Sylvia.Holtz-Woermcke@ekweende.de
Stellvertretende AbteilungsleitungZuständiger Bereich: UnfallchirurgieTel.: 0551 5034-1684Mail: Kerstin.Kobold@ekweende.de
Zuständiger Bereich: AllgemeinchirurgieTel.: 0551 5034-1917Mail: kerstin.bechtold@ekweende.de
Zuständiger Bereich: GeriatrieTel.: 0551 5034-6124Mail: Ann-Kathrin.Beese@ekweende.de
Zuständiger Bereich: UnfallchirurgieTel.: 0551 5034-1746Mail: birgit.busse@ekweende.de
Zuständiger Bereich: GeriatrieTel.: 0551 5034-1899Mail: annika.doerrie@ekweende.de
Zuständiger Bereich: Angiologie, GynäkologieTel.: 0551 5034-1911Mail: nadine.gerke@ekweende.de
Zuständiger Bereich: PneumologieTel.: 0551 5034-1556Mail: melanie.schaschek@ekweende.de
Zuständiger Bereich: Innere MedizinTel.: 0551 5034-1296Mail: Susanne.Krell-Hassink@ekweende.de
Zuständiger Bereich: Orthopädie, GynäkologieTel.: 0551 5034-3103Mail: Bärbel.Lübbers@ekweende.de
Zuständiger Bereich: PneumologieTel.: 0551 5034-2497Mail: claudia.Maag@ekweende.de
Zuständiger Bereich: UnfallchirurgieTel.: 0551 5034-1311Mail: judith.schmidt@ekweende.de
Zuständiger Bereich: KardiologieTel.: 0551 5034-1930Mail: alissa.slawik@ekweende.de
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Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende GmbHAn der Lutter 2437075 Göttingen
Sylvia Holtz-WörmckeDiplom Sozialarbeiterin, SozialpädagoginTelefon: 0551 5034-1249
Casemanagement
Voranmeldung für AHB am Standort Weende: 0551 5034-1115
Voranmeldung für AHB am Standort Neu-Mariahilf: 0551 5034-3282
Flyer "Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" (PDF)
Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V (PDF)